Frank Engelbracht | Verwaltungsrecht
Gegenstand des Verwaltungsrechts ist in der Regel behördliches Handeln gegenüber Bürgern. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie einen behördlichen Bescheid erhalten, der nicht Ihrem Antrag entspricht oder Sie gar belastet.

Die von uns vorzugsweise bearbeiteten Materien des Verwaltungsrechts umfassen das Verkehrs-, Wirtschaftsverwaltungs-, Polizei- und Ordnungs- und insbesondere das Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht.

Immer wiederkehrende Problemkreise des Schul-, Hochschul- und Prüfungsrechts sind folgende:
Ihr Kind hat keinen Platz auf der gewünschten Schule – oder nicht nachvollziehbare Noten erhalten.
Sie haben keinen Studienplatz auf Ihrer Wunschuniversität bekommen oder haben die Abschlussprüfung nicht bestanden.

Wir beraten Sie bezüglich Ihrer Ansprüche und den Erfolgsaussichten. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen im Rahmen eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens ebenso wie im Rahmen eines einstweiligen Rechtschutzverfahren.

Ihnen kommen hierbei unsere bisherigen Erfahrungen in dem vorgenannten Rechtsgebiet zu Gute.