Sowohl bei der Miete, dem Leasing als auch der Pacht, stehen vorübergehende Gebrauchsüberlassungen von Sachen, Wohnraum und Grundstücken gegen Bezahlung eines Entgelts im Mittelpunkt.
Die relativ geringfügigen Unterschiede dieser Rechtsgebiete ergeben sich zumeist nur aus dem Rahmen der vertraglichen Ausgestaltung oder der vereinbarten Vertragskonditionen.
Die weitaus größte Bedeutung erlangen hierbei wohl die Vorschriften für Mietverhältnisse, insbesondere der Wohnraummiete. Im Zusammenhang mit Mietwohnungen treten immer wieder vielschichtige rechtliche Fragen und Problematiken auf. Lassen Sie sich deshalb von uns beraten. Beispielsweise entwerfen, ändern oder überprüfen wir Ihre Mietverträge. Wir beantworten Ihre Fragen hinsichtlich Modernisierungsmaßnahmen, Mieterhöhungen, jährlicher Betriebs- und Heizkostenabrechnungen oder Kündigungen.
Wir beraten und vertreten sowohl die Mieter- als auch die Vermieterseite bei der Geltendmachung von Ansprüchen (so beispielsweise eventueller Ansprüche auf Minderung, Zahlung oder Schadenersatz) oder deren Abwehr. Ob auf dem Wege der außergerichtlichen Streitbeilegung oder im Rahmen von Gerichtsverhandlungen, Ihnen kommen hierbei unsere bisherigen Erfahrungen im Bereich der oben genannten Rechtsgebiete zu Gute.
Die relativ geringfügigen Unterschiede dieser Rechtsgebiete ergeben sich zumeist nur aus dem Rahmen der vertraglichen Ausgestaltung oder der vereinbarten Vertragskonditionen.
Die weitaus größte Bedeutung erlangen hierbei wohl die Vorschriften für Mietverhältnisse, insbesondere der Wohnraummiete. Im Zusammenhang mit Mietwohnungen treten immer wieder vielschichtige rechtliche Fragen und Problematiken auf. Lassen Sie sich deshalb von uns beraten. Beispielsweise entwerfen, ändern oder überprüfen wir Ihre Mietverträge. Wir beantworten Ihre Fragen hinsichtlich Modernisierungsmaßnahmen, Mieterhöhungen, jährlicher Betriebs- und Heizkostenabrechnungen oder Kündigungen.
Wir beraten und vertreten sowohl die Mieter- als auch die Vermieterseite bei der Geltendmachung von Ansprüchen (so beispielsweise eventueller Ansprüche auf Minderung, Zahlung oder Schadenersatz) oder deren Abwehr. Ob auf dem Wege der außergerichtlichen Streitbeilegung oder im Rahmen von Gerichtsverhandlungen, Ihnen kommen hierbei unsere bisherigen Erfahrungen im Bereich der oben genannten Rechtsgebiete zu Gute.
