Je schwieriger das wirtschaftliche und ökonomische Umfeld für Unternehmen und Arbeitgeber wird, desto größere praktische Bedeutung kommt den arbeitsrechtlichen Regelungen zwischen den einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (individuelles Arbeitsrecht) oder sogar ganzen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden (kollektives Arbeitsrecht) zu.
Nur wenn sich alle Beteiligten an die rechtlichen Gegebenheiten halten, kann ein für beide Seiten produktives und vorteilhaftes Arbeitsverhältnis gegeben sein.
Lassen Sie sich deshalb von uns beraten. Ihnen kommen hierbei unsere bisherigen Erfahrungen und fachanwaltlichen Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts zu Gute.
Im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts beraten und unterstützen wir Sie in allen Fragen und Problematiken des Tarifvertrags-/ Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts, insbesondere des Rechts der Mitbestimmung bzw. der Mitwirkung.
Wir beraten und vertreten sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite bei der Geltendmachung von Ansprüchen oder deren Abwehr. Ob auf dem Wege der außergerichtlichen Streitbeilegung – so ist es in vielen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen möglich, im Rahmen einer Mediation oder eines „runden Tisches“, zu einer von allen Seiten akzeptierten Lösung zu gelangen – oder im Rahmen von Gerichtsverhandlungen – hier der Vertretung in allen arbeitsgerichtlichen Verfahren, insbesondere im bedeutsamen Kündigungsschutzprozess.
Nur wenn sich alle Beteiligten an die rechtlichen Gegebenheiten halten, kann ein für beide Seiten produktives und vorteilhaftes Arbeitsverhältnis gegeben sein.
Lassen Sie sich deshalb von uns beraten. Ihnen kommen hierbei unsere bisherigen Erfahrungen und fachanwaltlichen Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts zu Gute.
Im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts beraten und unterstützen wir Sie in allen Fragen und Problematiken des Tarifvertrags-/ Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts, insbesondere des Rechts der Mitbestimmung bzw. der Mitwirkung.
Wir beraten und vertreten sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite bei der Geltendmachung von Ansprüchen oder deren Abwehr. Ob auf dem Wege der außergerichtlichen Streitbeilegung – so ist es in vielen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen möglich, im Rahmen einer Mediation oder eines „runden Tisches“, zu einer von allen Seiten akzeptierten Lösung zu gelangen – oder im Rahmen von Gerichtsverhandlungen – hier der Vertretung in allen arbeitsgerichtlichen Verfahren, insbesondere im bedeutsamen Kündigungsschutzprozess.
